Schnelle Lösung für Ihre Arbeitsrechtsanfrage
SCHWERPUNKTE: ABFINDUNG | KÜNDIGUNG | ABMAHNUNG

Rechtsanwalt Thomas Schäfer
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Sie brauchen eine schnelle Lösung?
1. Kontaktaufnahme
Für Fragen, Beratung und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie hierzu unsere Kontaktmöglichkeiten.
2. Kostenlose Erstberatung
Sie können bei uns schon während des ersten Kontakts kostenlos eine rasche Antwort auf einige wichtige Fragen erwarten.
Kostentransparenz ist uns sehr wichtig!
3. Vertretung
Sie haben eine exzellente Beratung und Vertretung zu beanspruchen.
Kündigung | Abmahnung
Geht dem Arbeitnehmer z.B. eine Kündigung zu, sollte er sich im Hinblick auf seine Rechte sofort von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Achtung: Im Falle des Zugangs einer Kündigung beginnt eine Drei-Wochen-Frist zu laufen, innerhalb derer Sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen können.
Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist übrigens stets Voraussetzung, dass diese Beendigung schriftlich fixiert wird.
Wie ist Ihre Interessenlage? Wollen Sie an dem Arbeitsverhältnis festhalten, um Ihren Arbeitsplatz kämpfen?
Soll in Richtung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhandelt werden?
Bei dieser Entscheidungsfindung leisten wir Hilfe und sagen Ihnen, ob Ihre Vorstellungen durchsetzbar sind und welches Ergebnis realistisch ist.
Eine oder mehrere Abmahnungen sind grundsätzlich Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Sie sind abgemahnt worden?
Ist der Sachverhalt der Abmahnung aus Ihrer Sicht unzutreffend?
Bei ungerechtfertigter Abmahnung helfen wir Ihnen bei möglicherweise bestehenden Ansprüchen auf Entfernung der Abmahnung der aus der Personalakte.
Arbeitsvertrag | Arbeitszeugnis
Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist stets der Arbeitsvertrag, der auch mündlich geschlossen worden sein kann. Selbstverständlich hat der Arbeitnehmer aber das Recht, vom Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung der wesentlichen Bedingungen dieses Arbeitsverhältnisses zu verlangen.
Zu empfehlen ist allerdings, stets von Beginn an einen Vertrag schriftlich zu schließen.
Dieser Arbeitsvertrag wird möglicherweise durch anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und sonstige betrieblichen Übungen ausgefüllt und überlagert. Dies prüfen wir in jedem Einzelfall.
Auch haben Sie einen Anspruch auf Erteilung eines angemessenen Zeugnisses, sogar im laufenden Arbeitsverhältnis, nämlich in Gestalt des Zwischenzeugnisses.
Weigert sich der Arbeitgeber ein Zeugnis auszustellen oder sind Sie unzufrieden mit Ihrem Arbeitszeugnis? Auch hier bieten wir eine schnelle Lösung für Sie.
Gehalt | Lohn
Ihr Lohn oder Gehalt werden nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise gezahlt?
Ihr Arbeitgeber zahlt trotz Anwendbarkeit tarifvertraglicher Bestimmungen keinen Tariflohn?
Selbstverständlich helfen wir auch in diesen Fällen, prüfen die Sach- und Rechtslage unverzüglich und machen Ihre Ansprüche rasch geltend und setzen diese konsequent durch.
Mehr über Thomas Schäfer
Historie
Ich bin Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Berufserfahrung im Arbeitsrecht.
Geboren wurde ich im Jahre 1967 in Werne an der Lippe als ältestes von vier Kindern.
Aufgewachsen bin ich in Bergkamen im Kreis Unna, also im östlichen Ruhrgebiet zwischen Dortmund und Hamm. Nach dem Abitur 1987 war ich dann in Schleswig-Holstein Zeitsoldat bei der Bundeswehr und habe dort die Ausbildung zum Reserveoffizier durchlaufen.
Nach meinem Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und Referendariat bei dem Landgericht Dortmund von 1990 bis 1996 habe ich mich dann im Februar 1997 als Rechtsanwalt selbstständig gemacht.
Parallel zu meiner juristischen Ausbildung war ich als Reserveoffizier in verschiedenen Einheiten der Bundeswehr tätig.
Seit Beginn meiner juristischen Tätigkeit liegen meine Schwerpunkte im Bereich des Arbeits- und Strafrechts, aber auch in der Beratung des Managements von mittelständischen Unternehmen, was das Thema Compliance betrifft.